KOSTEN UND MÖGLICHKEITEN DER KOSTENÜBERNAHME
Die Praxis wird ohne Kassensitz geführt.
(Arztregistereintrag ist vorhanden)
Möglichkeiten der Kostenerstattung
sind daher unten aufgeführt.
Private Krankenversicherung
Von privaten Krankenkassen und der Beihilfe werden die Kosten für die Psychotherapie je nach abgeschlossenen Vertrag normalerweise übernommen. Sie sollten sich jedoch sicherheitshalber vor der Behandlung bei Ihrer Kasse über die Kostenerstattung und das genaue Vorgehen informieren.
Kostenerstattung
Die Kosten für die Psychotherapeutische Behandlung und Psychologische Beratung wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Es lohnt sich jedoch bei einem dringenden Behandlungsbedarf mit dem zuständigen Sachbearbeiter ihrer Krankenversicherung zu sprechen, da die Wartezeiten bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten häufig sehr lang sind und daher ein Antrag auf Kostenerstattung evtl. möglich ist. Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich.
Selbstzahler
Es besteht für Sie auch die Möglichkeit als Selbstzahler die Behandlungen in Anspruch zu nehmen. Psychotherapeutische Einzelsitzungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet. Der Betrag für eine Psychologische Beratung, für eine Paartherapie oder für telefonische Beratungen werden vereinbart.